willkommen!
Sugar Cookies mit Royal Icing sind meine Passion. Aus immer neuen Ideen und Kombinationen entstehen zuckersüße Keks-Geschenke. Meine cookiery ist mobil, ich backe im Reisegewerbe.
Vor allem, dass ich kein Ladengeschäft oder feste Niederlassung habe, sondern dass wir uns persönlich auf DIY-Märkten und bei kleinen feinen Pop-up-Verkäufen treffen.
Das Reisegewerbe wird in Teil III der Gewerbeordnung geregelt. Dort ist das Reisegewerbe folgendermaßen definiert (§ 55 GewO):
(1) Ein Reisegewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung (§ 42 Abs. 2) oder ohne eine solche zu haben
1. Waren feilbietet oder Bestellungen aufsucht (vertreibt) oder ankauft, Leistungen anbietet oder Bestellungen auf Leistungen aufsucht oder
2. unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausübt.
In der Reisegewerbeentscheidung des Bundesverfassungsgerichtsentscheidung BVerfGE 1 BvR 2176/98 vom 27.09.2000 (auch im Gewerbearchiv 2001/2 Seite 57 veröffentlicht) heißt es zu dem Unterschiede zwischen Reisegewerbe und stehenden Gewerbe: "Entscheidend ist insoweit, dass [im Reisegewerbe] die Initiative zur Erbringung der Leistung vom Anbietenden ausgeht. Das unterscheidet ihn vom stehenden Handwerksbetrieb, bei dem die Kunden um Angebote nachsuchen."
(Quelle: http://www.buhev.de/2002/10/reisegewerbe.html#einfuehrung)